Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen
1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von rt-märkte gelten auf den Plätzen, auf denen die Veranstaltungen stattfinden.
2. Der Anbieter/Händler erkennt mit Betreten/Befahren bzw. durch Kenntnisnahme die Teilnahmebedingungen und AGB an.
3. Aufstellung von Ständen/Aufbau
Für die Einteilung und Aufstellung von Ständen ist das Personal des Veranstalters zuständig. Bitte wenden Sie sich bei Fragen und Hinweisen an das Marktpersonal. Der Aufbau der Stände ist bis zum jeweils festgelegten Marktbeginn abzuschließen, ggfls. sind die Fahrzeuge vorher zu entfernen.
4. Zu- und Durchfahrtswege
Zu- und Durchfahrtswege für Feuerwehr, Rettungsfahrzeuge oder Polizei sind grundsätzlich freizuhalten. Dies ist auch bei den Standaufbauten zu berücksichtigen.
5. Befahren des Marktes
Das Befahren des Marktes nach Marktbeginn, sowie das Verlassen des Marktes vor dem offiziellen Verkaufsschluss ist nur mit Zustimmung des Marktpersonals zulässig.
Bei vorzeitigem (vor dem jeweils offiziell angegebenen Marktende) Verlassen des Marktgeländes ist der Marktleiter oder Ordnungspersonal zu informieren, damit beim Ausfahren Personen- oder Sachschäden ausgeschlossen werden können. Das vorzeitige Ausfahren ist nur in begründeten Sonderfällen gestattet.
6. Kontrollen
Bei Kontrollen durch das Aufsichtsamt oder der Gemeinde ist den Anweisungen der Bediensteten Folge zu leisten. Für spezielle Fragen oder Anweisungen ist der Marktleiter, das Ordnungspersonal bzw. der Veranstalter zuständig.
7. Schäden und Unfälle, Diebstähle und Verluste
Für alle Schäden an den Einrichtungen oder am Platz der Veranstaltung, sowie Schäden die Dritten zugefügt werden, haften in vollem Umfange die Verursacher. Bei Diebstählen ist der Veranstalter in Kenntnis zu setzen, der ggfls. die Polizei hinzuziehen kann.
8. Gewerbliche Anbieter
Gewerbliche Anbieter*innen haben ihre Ware auszuzeichnen. Die Reisegewerbekarte ist mitzuführen.
9. Nicht zum Verkauf zugelassene Artikel
Nicht zum Verkauf zugelassen sind selbstgemachte Kosmetika, Waffen, gewaltverherrlichende, sowie alle NS-Artikel und Pornographie! Verboten ist auch alles, was vom Gesetzgeber untersagt wird.
10. Imbiss- und Getränkeverkauf, Verkauf von Lebensmitteln
Imbiss- und Getränkeverkauf ist mit dem Veranstalter rechtzeitig abzustimmen ! Bei Verkauf von Lebensmitteln aller Art ist die Zustimmung des Veranstalters einzuholen.
11. Standgeld
Für die Teilnahme an einem Markt wird entsprechend der Standgröße ein Standgeld erhoben. Die Standgebühr nach erfolgtem Aufbau zu entrichten. Es ist auch dann zu bezahlen, wenn kurz nach Marktbeginn wieder abgebaut wird. Die Höhe des Standgeldes der Preisliste zu entnehmen.Bereits gezahltes Standgeld oder Kaution wird bei vorzeitigem Verlassen des Platzes, gleich aus welchen Gründen, generell nicht zurückgezahlt!
Kinder und Jugendliche dürfen im Rahmen des ‚Taschengeldparagraphen‘ teilnehmen.
12. Sauberkeit des Platzes und Müllentsorgung
Nach dem Standabbau ist die belegte Fläche sauber zu verlassen, alle mitgebrachten Gegenstände sind wieder mitzunehmen. Das gilt auch für Gegenstände, die zum Verschenken aufgestellt werden. Zigarettenkippen und Getränkebehälter sind ebenfalls mitzunehmen. Der Veranstalter hat das Recht eine Müllkaution zu verlangen, die nach der Veranstaltung wieder erstattet wird, sofern der Platz sauber verlassen wird.
13. Hausrecht und Anweisungen
Der Veranstalter hat das Hausrecht, seinen Anweisungen ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben Marktverbot, Strafanzeige und Regressansprüche zur Folge. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer/innen, die durch Alkohol, Streit oder Sonstiges andere gefährden, von der Teilnahme auszuschließen – notfalls durch die Polizei.
Der Veranstalter haftet nur für Personen- und Sachschäden, für die er gesetzlich haftbar gemacht werden kann. Er haftet nicht für Ware und Ausrüstung der Aussteller/innen.
14. Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen
Bei erheblichen Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen können Anbieter*innen/Händler*innen von der weiteren Teilnahme am Markt durch den Veranstalter oder dessen Gehilfen ausgeschlossen werden. Bitte tragen Sie durch Einhaltung der Teilnahmebedingungen dazu bei, dass es keine Beanstandungen gibt.
15. Ausfall einer Veranstaltung
Muss eine Veranstaltung abgesagt werden, kann der Veranstalter, gleich aus welchen Gründen, nicht für Spesen und Kosten haftbar gemacht werden.
Gerichtstand für alle Fälle ist Calw